1. general: Unless otherwise expressly agreed in writing, the terms and conditions of delivery and payment listed below shall apply with immediate effect to the mutual terms and conditions of business. If a merchant has not received the GTC together with the offer or has not been made aware of them in any other way, the GTC shall nevertheless apply if the merchant knew or should have known the GTC from previous business relationships and completed transactions.
2nd offer All offers are subject to change. Agreements require written confirmation in order to be valid. The written order confirmation can be replaced by our invoice. If the order does not correspond to our offer, our order confirmation shall be binding. We are not bound by the buyer's terms and conditions of purchase and delivery.
3. stated delivery times are approximate and non-binding. If we are in arrears with stated delivery deadlines, the buyer shall only be entitled to assert the rights to which he is then entitled if he has set us a grace period of at least 2 weeks in writing. We shall not be responsible for delays in delivery and time if the goods must first be procured or obtained from abroad and this results in delays in delivery which are beyond our control.
4. prices: Our prices are ex Wermelskirchen or dispatch warehouse within Germany excluding packaging. They are calculated on the basis of the cost ratios at the time the offer is submitted. We reserve the right to adjust the final price accordingly in the event of a significant change before the order is fulfilled. For orders under € 75, we charge an additional € 2.50 processing fee. All prices quoted are exclusive of VAT.
5. Preisgestaltung / Zuschläge:
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Aufgrund von Schwankungen bei Energie-, Transport- und Materialkosten behalten wir uns vor, einen angemessenen Zuschlag auf den vereinbarten Preis zu erheben (z. B. Energie-, Diesel- oder Rohstoffkostenzuschlag).
(3) Der Zuschlag beträgt in der Regel bis zu 2 % des Netto-Auftragswertes, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Der Zuschlag wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Sofern sich die zugrunde liegenden Kosten erheblich verändern, behalten wir uns vor, den Zuschlag entsprechend anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
(6) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor dieser Regelung.
6. Zahlung: Zahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Die Berechnung von Zubehör sowie Leistungen unserer Kundendienstabteilungen erfolgen zu Nettopreisen und sind demnach zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug. Bei Überschreitungen der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 1 % über dem für unseren Sitz amtlich anerkannten Bankdiskontsatz, mindestens aber 5 % berechnet, soweit wir nicht höhere Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten haben aufwenden müssen. Eine Inverzugsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug sind neben den entstandenen Zinsen auch sonstige Kosten wie Mahnkosten, Spesen etc. zu ersetzten. Wenn berechtigte Mängel geltend gemacht werden oder sonstige Beanstandungen bestehen, darf die Zahlung nur in angemessenen Verhältnissen zurückbehalten werden. Über die Angemessenheit des zurückbehaltenen Betrages im Verhältnis zum Mangel- oder Beanstandungsumfang entscheidet im Zweifelsfall ein von der Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger. Die hierdurch entstandenen Kosten tragen wir und der Käufer zu gleichen Teilen. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen und zwar Diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto als Zahlung. Zahlungen an unsere Vertreter werden nur anerkannt, sofern diese in der Lage sind, sich als Inkassobevollmächtigte auszuweisen.
7. Versand: We are authorised to make partial deliveries. The risk shall pass to the buyer when the goods are handed over to the buyer, forwarding agent, carrier or the like, but at the latest when the goods leave our company. Dispatch, selection of the means of transport and the transport route as well as appropriate packaging shall be carried out by us with due care but without assuming any liability. We are only obliged to take out transport insurance at the express request of the purchaser. The costs shall be borne by the buyer
8. Gewährleistung: Mängelrügen sind in jedem Falle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare, erst bei oder nach der Verarbeitung ersichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Auf die Untersuchungspflicht gem. § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache abzuhelfen. Wir sind nicht verpflichtet, angezeigte berechtigte Mängel zu beheben, wenn der Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis so weit die Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nicht rechtfertigen, nicht bezahlt hat.
9. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum der gelieferten Gegenstände geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Der Käufer ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, unser Eigentum weiter zu veräußern. Er tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die ihm aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtshandlungen zustehen, in voller Höhe zur Sicherheit der uns noch zustehenden Kaufpreisforderungen ab. Übersteigt der Wert, der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern Mitteilung von der Forderungsabtretung zu machen. Er ist zur Einziehung der Forderungen trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von dieser Einziehungsermächtigung unberührt. Wir werden aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, das Kaufobjekt zurückzufordern. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, das Kaufobjekt sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter Dritter berechtigt, das Kaufobjekt abzuholen und zu diesem Zwecke die Geschäftsräume des Käufers, bzw. den Standort des Kaufobjektes zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige sind wir innerhalb 10 Tagen nach Absendung dieses Schreibens berechtigt, das Kaufobjekt und mögliche andere Sicherheiten nach unserem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für die Zeit der Nutzung steht uns eine entsprechende Entschädigung zu. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum oder die uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmungen – sowie von allen an unserem Eigentum eintretenden Schäden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen die ihm oder seinem Abnehmern obliegenden Verpflichtungen oder durch Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entsehen.
10. Von jedem Wechsel der Wohnung or the business premises must be reported to us immediately.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: The place of fulfilment and jurisdiction for all liabilities is Wermelskirchen. This also applies to cheque and bill of exchange liabilities.
12. Sämtliche Geschäftsbeziehungen between us and third parties are subject to German law.
13. Im Fall der Unwirksamkeit In the event of the cancellation of individual contractual conditions above, the remaining conditions shall remain binding.