AUDITS
Umsetzung und Durchsetzung
Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich, Mitarbeiter der JÜSCHA GmbH oder von der JÜSCHA GmbH beauftragte Dritte jederzeit unangekündigt oder angekündigt zum Zwecke der Überprüfung des Grades der Umsetzung des Verhaltenskodex zu empfangen. Den genannten Beteiligten müssen notwendige wahre Informationen, Dokumente und Ressourcen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet neben Informationen zum Betriebsablauf auch Informationen über die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer.
FOLGEBESUCHE
Abhängig davon, wie das Auditergebnis ausfällt und in wieweit die Produktionsstätte Verbesserungen vorweist, lassen wir die Auditoren einen erneuten Besuch abstatten. Auch unsere Mitarbeiter aus Produktentwicklung und Einkauf sind vor Ort in den Betrieben. Während der Besuche überprüfen sie gezielt, ob und in welchem Maße die zuvor bemängelten Punkte verbessert wurden.
Die Folgebesuche bieten den Produktionsstätten gleichzeitig die Möglichkeit, Verbesserungen vorzuweisen und bei Schwierigkeiten gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Problemkommunikation
Ist es aus etwaigen Umständen nicht möglich den vorliegenden Verhaltenskodex einzuhalten, werden die beteiligten Unternehmen schriftlich informiert. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit entwickeln wir einen verbindlichen Maßnahmenplan, in diesem sind alle nötigen Verbesserungen gelistet sowie Maßnahmen und realistische Zeiträume festgelegt, um die Mängel zu beheben. Wir stehen der Produktionsstätte zur Seite, um die Ursachen für die Abweichungen zu analysieren, geben Anregungen für Verbesserungen und überprüfen die Umsetzung der Maßnahmen.