1. Allgemeines: Mit sofortiger Wirkung treten für die gegenseitigen Geschäftsbedingungen die nachstehend aufgeführten Bedingungen (AGB), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in Kraft. Sind einem Kaufmann die AGB nicht zusammen mit dem Angebot zugegangen oder sind die ihm nicht auf andere Art und Weise zur Kenntnis gebracht worden, so finden die AGB dennoch Anwendung, wenn der Kaufmann die AGB aus früheren Geschäftsverbindungen und abgewickelten Geschäften kannte oder hätte kennen müssen.

2. Angebot Alle Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der jeweils schriftlichen Bestätigung. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers binden uns nicht.

3. Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Kommen wir mit angegebenen Lieferfristen in Rückstand, so ist der Käufer zur Geltendmachung der ihm dann zustehenden Rechte erst berechtigt, wenn er uns mit einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen schriftlich in Verzug gesetzt hat. Wir haben Lieferungs- und Zeitverzögerungen dann nicht zu vertreten, wenn die Ware erst aus dem Ausland beschafft, bzw. bezogen werden muss und dadurch Ablieferungsverzögerungen entstehen, die nicht in unseren Machtbereich fallen.

4. Preise: Unsere Preise verstehen sich ab Wermelskirchen oder Versandlager innerhalb Deutschland ausschließlich Verpackung. Sie sind auf der Basis der Kostenverhältnisse zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelt. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine wesentliche Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung des Abschlusspreises vor. Bei Bestellungen unter € 75, berechnen wir zuzügl. € 2,50 Bearbeitungsgebühr. Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Zahlung: Zahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Die Berechnung von Zubehör sowie Leistungen unserer Kundendienstabteilungen erfolgen zu Nettopreisen und sind demnach zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug. Bei Überschreitungen der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen 1 % über dem für unseren Sitz amtlich anerkannten Bankdiskontsatz, mindestens aber 5 % berechnet, soweit wir nicht höhere Zinsen für die Inanspruchnahme von Bankkrediten haben aufwenden müssen. Eine Inverzugsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug sind neben den entstandenen Zinsen auch sonstige Kosten wie Mahnkosten, Spesen etc. zu ersetzten. Wenn berechtigte Mängel geltend gemacht werden oder sonstige Beanstandungen bestehen, darf die Zahlung nur in angemessenen Verhältnissen zurückbehalten werden. Über die Angemessenheit des zurückbehaltenen Betrages im Verhältnis zum Mangel- oder Beanstandungsumfang entscheidet im Zweifelsfall ein von der Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger. Die hierdurch entstandenen Kosten tragen wir und der Käufer zu gleichen Teilen. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen und zwar Diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto als Zahlung. Zahlungen an unsere Vertreter werden nur anerkannt, sofern diese in der Lage sind, sich als Inkassobevollmächtigte auszuweisen.

6. Versand: Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mit Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergleichen, spätestens jedoch beim Verlassen der Ware unserer Firma geht die Gefahr auf den Käufer über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt. Zur Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer

7. Gewährleistung: Mängelrügen sind in jedem Falle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare, erst bei oder nach der Verarbeitung ersichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Auf die Untersuchungspflicht gem. § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache abzuhelfen. Wir sind nicht verpflichtet, angezeigte berechtigte Mängel zu beheben, wenn der Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis so weit die Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nicht rechtfertigen, nicht bezahlt hat.

8. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum der gelieferten Gegenstände geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Der Käufer ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, unser Eigentum weiter zu veräußern. Er tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die ihm aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtshandlungen zustehen, in voller Höhe zur Sicherheit der uns noch zustehenden Kaufpreisforderungen ab. Übersteigt der Wert, der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern Mitteilung von der Forderungsabtretung zu machen. Er ist zur Einziehung der Forderungen trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von dieser Einziehungsermächtigung unberührt. Wir werden aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug, so sind wir berechtigt, das Kaufobjekt zurückzufordern. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, das Kaufobjekt sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter Dritter berechtigt, das Kaufobjekt abzuholen und zu diesem Zwecke die Geschäftsräume des Käufers, bzw. den Standort des Kaufobjektes zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige sind wir innerhalb 10 Tagen nach Absendung dieses Schreibens berechtigt, das Kaufobjekt und mögliche andere Sicherheiten nach unserem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für die Zeit der Nutzung steht uns eine entsprechende Entschädigung zu. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum oder die uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmungen – sowie von allen an unserem Eigentum eintretenden Schäden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen die ihm oder seinem Abnehmern obliegenden Verpflichtungen oder durch Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entsehen.

9. Von jedem Wechsel der Wohnung oder des Geschäftslokals ist uns unverzüglich Nachricht zu geben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Wermelskirchen. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

11. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Dritten unterliegen dem Deutschen Recht.

12. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen verbindlich.

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